Bundesregierung plant Rentenversicherungspflicht für Freiberufler ab 2024
Der durchschnittliche Selbstständige in Deutschland kommt nach seinem Arbeitsleben auf nur etwa 50 Prozent des Brutto-Rentenniveaus eines vergleichbaren Vollzeitangestellten. Seit Jahren wird daher eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler gefordert, mit dem Ziel deren vermeintliche Altersarmut zu bekämpfen.
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte ursprünglich geplant, Ende 2019 ein Gesetz zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler vorzulegen. Durch Verzögerungen beim Gesetzentwurf für die Grundrente und durch die Corona-Pandemie hat er dieses Datum jedoch nicht halten können. Die Ampel-Koalition will aber jetzt sein Vorhaben weiterführen. Das entsprechende Eckpunktepapier gibt es schon, wonach die Bestimmungen ab 2024 gelten würden. Die verpflichtende Altersvorsorge betrifft alle Menschen, die nicht bereits obligatorisch rentenversichert sind, etwa im Rahmen eines berufsständischen Versorgungswerks. Die neuen Regelungen sollen dabei gründerfreundlich ausgestaltet sein.
Mit Inkrafttreten müssen dem Entwurf zufolge alle künftig selbstständig arbeitenden Menschen sowie alle Selbstständigen unter 35 Jahren zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente und einem Versorgungswerk (gilt etwa für Ärzte und Anwälte) wählen. Die Vorsorgeform muss insolvenz- und pfändungssicher sein sowie eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus ermöglichen. Dieses liegt derzeit bei durchschnittlich 800 Euro im Monat.
Während einige Selbstständige, wie Handwerker oder Erzieher, genauso wie Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, ist Freiberuflichen, die einer Kammerpflicht unterstehen, eine Altersvorsorge in einem berufsständischen Versorgungswerk als Basisversorgung vorgeschrieben.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 03/2022 veröffentlicht.