Umsatzsteuersenkung wird zum 1. Januar größtenteils zurückgenommen
Zum Jahresende 2020 endete die vorübergehende Senkung der Umsatzsteuersätze. Zum 1. Januar 2021 werden die Steuersätze wieder auf 19 Prozent (Regelsteuersatz) beziehungsweise 7 Prozent (ermäßigter Steuersatz) angehoben.
Um das Ganze etwas zu verkomplizieren gilt allerdings noch bis zum 20. Juni 2021 für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken).
Das sieht das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (sog. „Corona-Steuerhilfegesetz”) vor, welchem der Deutsche Bundesrat (Drucksache 290/20) so nach Gesetzentwurf der Regierung am 5. Juni 2020 unverändert in Bezug auf diese umsatzsteuerlichen Regelungen zustimmte.
Die vorübergehende Senkung des Umsatzsteuersatzes vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 war Teil der Corona-Konjunkturmaßnahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes. Wie Sie hier lesen können, bedeutet die Mehrwertsteuerumstellung für viele Unternehmer einen bedeutenden Zusatzaufwand.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 01/2021 veröffentlicht.