Freelance-Market unterzeichnet Partnerschaftsabkommen mit SKALIS zur Gehaltsträgerschaft von Freelancern
Während die meisten Selbstständigen lieber auf eigene Rechnung fakturieren, erreicht uns immer wieder die Frage, ob Freelancer sich vorübergehend auch für ein Projekt anstellen lassen können. Dies scheitert allerdings häufig daran, dass die beauftragende Firma dies nicht will.
Durch das soeben geschlossene Partnerschaftsabkommen mit der SKALIS Deutschland GmbH können die bei Freelance-Market gelisteten Selbstständigen die Lohnträgerschafts-Dienstleistung von SKALIS zu einem Vorzugspreis in Anspruch nehmen.
Die in den 80er Jahren in Großbritannien gegründete SKALIS hatte bislang ihren Hauptgeschäftsbereich in Frankreich, Belgien und Luxemburg. Die deutsche Niederlassung mit Sitz in Berlin hat jetzt im Oktober 2020 ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen, um das in Deutschland noch wenig bekannte Modell der Gehaltsträgerschaft auch in unser Land zu bringen.
Die Überlassungsform “Gehaltststrägerschaft” wird bereits in vielen europäischen Ländern genutzt. SKALIS stellt dabei den Freelancer für ein oder mehrere Projekte ein. Der Freelancer erhält so die Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungen eines Angestellten. Die Trägergesellschaft (SKALIS) stellt die Leistungen des Freelancers dem Auftraggeber in Rechnung. Die Gehaltsträgerschaft von SKALIS erfolgt selbstverständlich auf der Grundlage des deutschen Rechts. Der Freelancer behält die Freiheit, den Vertrag mit der Trägergesellschaft jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zu beenden, beispielsweise um direkt mit dem Kunden zu arbeiten.
Für den Freelancer und den Auftraggeber kann das Modell der Gehaltsträgerschaft einige Vorteile haben: Keine Verwaltungsaufgaben für Lohnabrechnungen und Arbeitslosenversicherung, keine Probleme mit Scheinselbstständigkeit, geringes Risiko für den Auftraggeber und regelmäßige Gehaltszahlung ohne Zahlungsverzögerungen.
Durch die exklusive Partnerschaft bietet SKALIS den bei Freelance-Market gelisteten Freiberuflern an, ihre bereits bestehenden Kundenaufträge einzubringen und dafür nur eine kleine Marge von 5 bis maximal 10% zu berechnen (abhängig von Dauer und Umsatz des Projekts). Selbstverständlich entsprechen die Arbeitsverträge von Skalis Deutschland zu 100% deutschen Gesetzen (Arbeitsrecht, Verleih von Arbeitskräften). Freiberufler und Auftraggeber, die dieses Angebot nutzen möchten, gehen einfach auf die Skalis-Eingabemaske und Sie profitieren vom speziellen Freelance-Market-Rabatt.
SKALIS Deutschland bietet auf www.skalis.de einen Online-Simulator an, der es Freelancern und Auftraggebern ermöglicht, direkt eine Schätzung ihres Gehalts und Sozialleistungen auf der Grundlage ihres Umsatzes zu erhalten. In dem Ergebnis ist selbstverständlich die Marge von SKALIS bereits berücksichtigt.
Da die SKALIS Deutschland GmbH eine Tochtergesellschaft der SKALIS-Gruppe mit weiteren Sitzen in Großbritannien, Frankreich, Belgien und Luxemburg ist, kann das Angebot auch für Freelancer interessant sein, die in diesen Ländern aktiv sind.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 12/2020 veröffentlicht.