Freiberufler und Selbstständige: Gesetzliche Absicherung bei Quarantäne und Corona-Erkrankung
Selbstständige und Freiberufler gehen im Fall einer offiziell verhängten Quarantäne nicht leer aus. Sie erhalten nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten Geld für ihren Verdienstausfall. Freiberufler und Selbstständige müssen sich dazu persönlich direkt an das Gesundheitsamt wenden, um eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall zu erhalten. Diese Entschädigung wird nach den letzten Jahreseinnahmen, die beim Finanzamt gemeldet wurden, berechnet.
Wer sich als Selbstständiger mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld versichert hat, bekommt ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung Krankengeld. Dabei ist es unerheblich, ob diese mit dem Coronavirus in Verbindung steht.
Wenn Freiberufler und Selbständige tatsächlich am Coronavirus erkranken, haben sie somit möglicherweise sowohl Anspruch auf eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall wegen Quarantäne als auch auf Krankengeld. Viele Gesundheitsämter sehen das allerdings noch anders, so dass dieser Anspruch möglicherweise rechtlich durchgesetzt werden muss.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 06/2020 veröffentlicht.