Bundesweite Dienstreisen in Coronazeiten grundsätzlich erlaubt
Frau Wolf* schreibt uns: "Ich bin schon lange im Verteiler der Freelance-Market-News und freue mich immer über die guten Infos. Meine Frage: Als Freiberuflerin möchte ich in der kommenden Woche von Baden-Württemberg nach Bayern reisen, um dort Gespräche mit Kunden zu führen. Die Termine sind noch nicht bestätigt. Wie gehe ich am besten vor? Brauche ich einen Nachweis über einen bestätigten Kundentermin? Reicht meine Visitenkarte? Muss ich die Kundenadresse angeben?"
Bisher hat die Bundesregierung kein Verbot für Dienstreisen ausgesprochen, d. h. Dienstreisen im Inland sind nach wie vor erlaubt. Auch gibt es keine Regelungen, dass ein Nachweis der Dienstreise vorgelegt werden muss und dass dies in einer bestimmten Form zu erfolgen hätte. Es mag aber bei einer eventuellen Kontrolle nützlich sein, wenn man etwas Schriftliches in der Hand hat, bspw. eine ausgedruckte E-Mail mit der Kundenadresse.
Auch wenn Dienstreisen offiziell erlaubt sind, ist natürlich immer zu überlegen, ob diese zur Zeit wirklich notwendig sind. Bitte informieren Sie sich auch, ob es sich um ein Risikogebiet handelt.
Bitte klären Sie, welche Hotels noch geöffnet sind. In Bayern dürfen Hotels übrigens ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke beherbergen.
Während der Reise sollte man Desinfektionsmittel und Mund-Nase-Schutz mitführen und regelmäßig verwenden. Darüber hinaus sollte man einen Mindestabstand zu seinen Geschäftspartnern einhalten.
*: Frau Wolf ist bei uns seit 2005 als Marketing-Freelancerin registriert.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05/2020 veröffentlicht.