Von 2 500 bis 20 000 Euro: Die Soforthilfen der Bundesländer unterscheiden sich stark
Die Corona-Soforthifen der Bundesländer unterscheiden sich sehr stark voneinander. So erhalten Soloselbstständige in xxx bis zu 2 500 Euro, während es in Bremen bis zu 20 000 Euro sein können. Wir haben daher für Sie eine Tabelle zusammengestellt, die die Hilfsangebote der einzelnen Bundesländer für Sie gegenüberstellt.
A | B | C | |
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1 | Bundesland | Soforthilfeprogramm_____________________________ | Kontakt / weitere Informationen |
2 | Baden- Württemberg | Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:● 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,● 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,● 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten | Wirtschaftsministerium:https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/ Landesförderinstitut:https://www.l-bank.de/artikel/lbank-de/tipps_themen/programmangebot-der-l-bank-bei-abflauender-konjunktur-und-krisensituationen.html |
3 | Bayern | Soforthilfeprogramm für Selbstständige und gewerbliche Unternehmen bis 250 Mitarbeiter:● bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro● bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro● bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro● bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro | Wirtschaftsministeriumhttps://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ Landesförderinstitut:https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php |
4 | Berlin | Zuschüsse bis 5.000 Euro für Kleinstunternehmen bis 5 Beschäftigte | Wirtschaftsministerium:https://www.berlin.de/sen/web/corona/ Landesförderinstitut:https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html |
5 | Brandenburg | Soforthilfeprogramm als nicht rückzahlbare Zuschüsse, gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen:● bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 Euro● bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro● bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro● bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 Euro | Wirtschaftsministerium:https://mwae.brandenburg.de/de/bb1.c.662427.de Landesförderinstitut:https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/ |
6 | Bremen | Liquiditätszuschüsse für kleine Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 50 Beschäftigten.Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Höhe des Liquiditätsbedarfs für einen Zeitraum von max. 3 Monaten bis zu 20.000 Euro. | Wirtschaftsministerium:https://www.wirtschaft.bremen.de/ Landesförderinstitut:https://www.bab-bremen.de/stabilisieren/beratung/task-force.html |
7 | Hamburg | Soforthilfeprogramm gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen:○ Solo-Selbstständige 2.500 Euro○ 2-5 Erwerbstätige 5.000 Euro○ 6-10 Erwerbstätige 10.000 Euro○ 11-50 Erwerbstätige 25.000 Euro○ 51-250 Erwerbstätige 30.000 Euro | Wirtschaftsministerium:https://www.hamburg.de/bwvi/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/ Landesförderinstitut:https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen |
8 | Hessen | Soforthilfeprogramm gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen:○ Bis zu 5 Beschäftigte: 10.000 Euro○ Bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 Euro○ Bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro | Wirtschaftsministerium:https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info-wirtschaft Landesförderinstitut:https://www.wibank.de/wibank/corona |
9 | Mecklenburg- Vorpommern | Soforthilfeprogramm als nicht rückzahlbare Zuschüsse:○ Bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro○ Bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro○ Bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000 Euro○ Bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000 Euro | Wirtschaftsministerium:https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles--Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus/ Landesförderinstitut:https://www.lfi-mv.de/index.html |
10 | Niedersachsen | Soforthilfeprogramm gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten:○ Bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro○ Bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro○ Bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro○ Bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro | Wirtschaftsministerium:https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/coronavirus_informationen_fur_unternehmen/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus-185950.html Landesförderinstitut: |
11 | Nordrhein-Westfalen | Soforthilfen gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten:○ Bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro○ Bis 10 Beschäftigte: 15.000 Euro○ Bis 30 Beschäftigte: 25.000 Euro | Wirtschaftsministerium:https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner Landesförderinstitut:https://www.nrwbank.de/de/corporate/presse/corona-hilfe-nrwbank.html |
12 | Rheinland-Pfalz | Soforthilfen gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten:○ Bis 10 Beschäftigte: 10.000 Euro○ Bis 30 Beschäftigte: 30.000 Euro | Wirtschaftsministerium:https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/ Landesförderinstitut:https://isb.rlp.de/index.html |
13 | Saarland | Soforthilfemaßnahmen für kleine Unternehmen und Selbstständige. Die Maßnahmen umfassen nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 10.000 Euro je Antragsteller | Wirtschaftsministerium:https://www.saarland.de/SID-30F3FD2F-98C9724D/index.htm Landesförderinstitut:https://www.sikb.de/node/211 |
14 | Sachsen | Ein zinsloses, nachrangiges Soforthilfe-Darlehen von 5.000 Euro bis zu 50.000 Euro (in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro) für Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler | Wirtschaftsministerium:https://www.smwa.sachsen.de/ Landesförderinstitut:https://www.sab.sachsen.de/ |
15 | Sachsen-Anhalt | Soforthilfeprogramm gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten:○ Bis einschließlich 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro○ Bis einschließlich 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro○ Bis einschließlich 25 Beschäftigte: bis zu 20.000 Euro○ Bis einschließlich 50 Beschäftigte: bis zu 25.000 Euro | Wirtschaftsministerium:https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/wirtschaft/ Landesförderinstitut:https://www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-coronavirus-informationen-fuer-unternehmen.html |
16 | Schleswig- Holstein | Zuschussprogramm angekündigt, sofern keine Ansprüche auf das Programm des Bundes bestehen○ 2.500 Euro für Solo-Gewerbetreibende und –Selbstständige○ 9.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbstständig mit 1 bis 5 Vollzeitarbeitskräften○ 15.000 Euro für Gewerbetreibende und Selbstständig mit bis zu 10 Vollzeitarbeitskräften | Wirtschaftsministerium:https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html Landesförderinstitut:https://www.ib-sh.de/corona-informationen/ |
17 | Thüringen | Soforthilfeprogramm gestaffelt nach Anzahl der Beschäftigten:○ bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 5.000 Euro○ 6 bis 10 Erwerbstätige bis zu 10.000 Euro○ 11 bis 25 Erwerbstätige bis zu 20.000 Euro○ 26 bis 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro | Wirtschaftsministerium:https://wirtschaft.thueringen.de/ Landesförderinstitut:https://www.aufbaubank.de/Presse-Aktuelles/Coronavirus-Aktuelle-Informationen-fuer-Unternehmen |
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 04/2020 veröffentlicht.