Ab 3/2020: Neues Fachkräfte-Einwanderungsgesetz für Spezialisten und Freiberufler
Am 1. März 2020 wird das neue Fachkräfte-Einwanderungsgesetz in Kraft treten. Damit soll es Unternehmen leichter gemacht werden, Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland zu beschäftigen und auszubilden. Eine einfachere Zuwanderung gibt es dann nicht nur für studierte, sondern auch für beruflich qualifizierte Fachkräfte, Unternehmer und Freiberufler. Die Beschränkung auf Engpassberufe entfällt. Auch die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit, d. h. dass kein EU-Bürger für die Position zur Verfügung steht, wird weitgehend ausgesetzt.
Das Gesetz soll es auch Menschen aus dem Ausland einfacher machen, mit innovativen Ideen Unternehmen in Deutschland zu gründen. Pauschale Forderungen nach Mindestinvestitionssummen und einer Mindestzahl an zu schaffenden Arbeitsplätzen gibt es nicht. Auch Freiberuflern kann unter erleichterten Bedingungen ein Aufenthaltsrecht erteilt werden.
Das Gesetz soll klar und transparent regeln, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:
• Ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst.
• Der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag.
• Der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung.
• Die Möglichkeit für Fachkräfte vorübergehend zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen.
• Verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen.
• Beschleunigte Verfahren und eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden.
Die Sicherung des Fachkräftebedarfs gehört zu den zentralen Aufgaben der Bundesregierung. "Wir wollen keine Einwanderung in die Sozialsysteme sondern in den Arbeitsplatz. Zudem können wir über diesen Weg die illegale Migration etwas zurückdrängen", erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Berlin.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 12/2019 veröffentlicht.