Gesetz ab 27.11.2018: Bundesbehörden müssen elektronische Rechnungen akzeptieren
Das deutsche E-Rechnungs-Gesetz regelt die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen und tritt bereits dieses Jahr am 27. November in Kraft. Zunächst gilt es für Bundesministerien und Verfassungsorgane, ein Jahr später (ab dem 27.11.2019) dann auch für alle weiteren deutschen Behörden. Das bedeutet, dass ab dem jeweiligen Stichtag die genannten Behörden E-Rechnungen annehmen müssen. Lieferanten können dann also ihre Rechnungen elektronisch stellen.
Laut dem Bundesinnenministerium soll dadurch das Ausdrucken, Kuvertieren und Frankieren von Papierrechnungen bald der Vergangenheit angehören. So können Portokosten gespart und der Arbeitsaufwand bei privaten Unternehmen reduziert werden. Rechnungsstellende Unternehmen und Freelancer würden damit um bis zu 11 Millionen Euro jährlich entlastet. Die Bundesregierung betont auch, dass durch die elektronische Rechnungsstellung Medienbrüche durch die unmittelbare digitale Übertragung vermieden werden, was durchgängige, konsistente Prozesse von der Bestellung bis zur Bezahlung schafft.
Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern: "Das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes ist ein weiterer Meilenstein in der E-Government-Strategie der Bundesregierung. Die elektronische Rechnungslegung trägt zu einer enormen Entbürokratisierung, Kosteneinsparung und schnelleren Abwicklung der Zahlungen bei."
Zugleich verpflichtet sich die Bundesverwaltung selbst, zukünftig Rechnungen an Bürger und Unternehmen in elektronischer Form zu stellen, wenn der Rechnung ein elektronischer Bestellvorgang vorangegangen ist. Beispielhaft wird hierfür eine Bestellung im Onlineshop einer Bundesbehörde genannt.
Das E-Rechnungs-Gesetz ist ein Beispiel dafür, dass die Digitalisierung der Volkswirtschaft immer weiter voranschreitet. Mal sehen, wie die Entwicklung weitergeht und ab wann aus der Möglichkeit zur elektronischen Rechnungsstellung eine Pflicht wird. Wir werden jedenfalls weiter berichten.
Der Gesetzestext kann hier heruntergeladen werden.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 11/2018 veröffentlicht.