Artikel unserer Freiberufler: Trotz Führerscheinentzug den ausländischen Führerschein weiter nutzen
Eingetragene Dienstleister können sich bei uns mit einem kurzen Artikel im Freelance-Market-Newsletter darstellen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen unseren Anwalt (Nr. 6) aus Stuttgart vor, der mit 70 Euro pro Stunde gelistet ist.
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Mir als Freelance-Market-Dienstleister wurde zum Thema 'Europäisches Recht' folgender Fall zur Bearbeitung vorgetragen: Meinem deutschen Mandanten wurde vor 9 Jahren die deutsche Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist von einem Jahr festgelegt. Für die beantragte Neuerteilung wurde von ihm eine 'medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)' verlangt, die er bis heute nicht vorgelegt hat.
Letztes Jahr hat er auf seine Initiative hin eine unbeschränkte tschechische Fahrerlaubnis erworben. Seine Gemeinde in Deutschland fordert von ihm nun den tschechischen Führerschein zurück – unter Androhung von polizeilicher Gewalt und Sofortvollzug. Dadurch kann er in keinem Land mehr Auto fahren. Rechtlich gesehen ist es mehr als fraglich, ob eine deutsche Gemeinde überhaupt ein tschechisches Dokument einziehen kann. Dass mein deutscher Mandant sonst keinerlei Bezug zur Tschechischen Republik hat, ändert dabei nichts an der Rechtssituation.
Gerne stehe ich auch anderen Nutzern von Freelance-Market für ähnliche juristische Herausforderungen bereit - speziell in den Bereichen Steuerrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 02/2018 veröffentlicht.