Neues Arbeitsmarkt-Gesetz ab 01.04.2017: Hochqualifizierte Freelancer ausgenommen
Der Bundestag hat das Gesetz am 21.10.2016 in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen. Das Gesetz sieht unter anderem die Einführung einer Leiharbeiter-Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten, die Möglichkeit zur Festlegung abweichender Überlassungshöchstdauern auf tarifvertraglicher Grundlage und die Gleichstellung von Leiharbeitnehmern spätestens nach neun Monaten (Equal-Pay-Prinzip) vor.
Die Regierung erklärte zusätzlich per Bundestags-Drucksache, dass höherqualifizierte Selbstständige nicht Ziel des neuen Arbeitsmarktgesetzes seien. Selbstständige Ingenieure, Softwareentwickler und Unternehmensberater können zufrieden sein, da der Einsatz von hochqualifiziertem Fremdpersonal nicht, wie zunächst geplant, eingeschränkt wird.
Dies ist sowohl "eine gute Nachricht für die Betroffenen - aber auch für die deutsche Wirtschaft", kommentiert Martin Henssler, Rechtsprofessor an der Universität Köln. Die Politik habe verstanden, dass ein Gesetz auch Marktrealität abbilden müsse.
"Wo kein Missbrauch entsteht, braucht es kein Eingreifen des Staates", freut sich Carlos Frischmuth, Sprecher der Allianz für selbständige Wissensarbeit im Interview mit der Computerwoche. "Jetzt haben wir endlich schwarz auf weiß: Das Gesetz zur Regulierung von Zeitarbeit und Werkverträgen wird keinen Schaden im hochqualifizierten Expertensegment auslösen". Frischmuth, der sich eine Klarstellung schon seit 2013 gewünscht hat, erwartet jetzt eine deutliche Marktberuhigung. "Die Politik bekennt sich zum Digitalzeitalter und dem Projektgeschäft. Das ist eine wichtige Botschaft an die deutsche Wirtschaft und alle Unternehmen, die auf freie Experten nicht verzichten können und wollen".
In der Stellungnahme des Ausschusses für Arbeit und Soziales (Bundestags-Drucksache Nr. 18/10064) heißt es zu der Regelung, die am 1. April 2017 in Kraft treten soll: "Das Gesetz zielt nicht darauf ab, die unternehmerische Tätigkeit beispielsweise von Beratungsunternehmen einzuschränken. Die Neuregelung soll dem sachgerechten Einsatz von Werk- und Dienstverträgen in den zeitgemäßen Formen des kreativen oder komplexen Projektgeschäfts nicht entgegenstehen, wie sie zum Beispiel in der Unternehmensberatungs- oder IT-Branche in Optimierungs-, Entwicklungs- und IT-Einführungsprojekten anzutreffen ist."
Auch der beteiligte CDU-Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann entwarnt: "Das neue Gesetz wird nicht zu einer Einschränkung der modernen Projektwirtschaft und der Expertenarbeit führen. Der nächste Schritt muss sein, Rechtsicherheit für den Einsatz von externen Spezialisten im Digitalzeitalter sowie im Projektgeschäft sicher zu stellen.".
Falls Sie Anregungen haben oder unseren Newsletter abonnieren möchten, können Sie uns hier gerne eine Nachricht hinterlassen:
Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 11/2016 veröffentlicht.