Große Resonanz auf unsere Hilfe für freelancende Flüchtlinge
Unsere kostenlose Projektvermittlung für Flüchtlinge ist auf breite Resonanz und Zustimmung gestoßen. So konnte das Asien-Haus Stuttgart als Kooperationspartner gewonnen werden. Darüber hinaus wird das Junior Business Team (studentische Unternehmensberatung an der Universität Hohenheim) unsere Initiative im Rahmen eines langfristigen Pro-Bono-Projekts unterstützen.
Unter den Leser-Reaktionen gab es auch zahlreiche Fragen. So meint beispielsweise Frau Kanzler-Magrit: Müssen Asylbewerber nicht einen Aufenthaltstitel haben? Und sind für sie die Abgrenzungen zu abhängiger Beschäftigung nicht gültig, die für jeden deutschen Freelancer gelten? Inklusive der Nachweise eigener Alterssicherung, einer Steueridentifikationsnummer etc.?
Hier unsere Antwort: Asylempfänger und Flüchtlinge dürfen nach 3 Monaten arbeiten. Anders ist es bei abgelehnten Asylbewerbern, sich noch im Asylverfahren befindlichen Personen und "geduldeten" Personen: Diese dürfen oft nicht arbeiten, manchmal aber doch, vermutlich auf Basis einer Einzelentscheidung.
Analog dürfen Asylempfänger und Flüchtlinge nach den uns vorliegenden Informationen auch unternehmerisch tätig werden. Natürlich müssen die Voraussetzungen erfüllt werden, die auch für sonstige Unternehmer in Deutschland gelten. So braucht man auch eine Steuernummer, wie übrigens auch angestellte Asylempfänger und Flüchtlinge.
Es gibt allerdings auch interessante Grenzfälle, die zum Teil gesetzlich nicht eindeutig definiert sind. Was ist bspw. mit dem syrischen Unternehmer, der sein Unternehmen trotz Flucht von Deutschland aus weiterführen möchte? Über nähere Informationen zur Rechtslage und zur aktuellen Rechtsprechung würden wir uns freuen.
Alle in Deutschland lebenden Flüchtlinge und Asylempfänger können den Vermittlungsservice von www.Freelance-Market.de völlig kostenlos nutzen, sofern sie bei der Eintragung angeben, dass sie "Flüchtling oder Asylempfänger in Deutschland" sind. Unser Hilfsangebot gilt übrigens auch für die englischsprachige Vermittlungsplattform www.freelancer.international (für Freelancer, die noch kein Deutsch sprechen).
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 11/2015 veröffentlicht.