Europaparlament beschließt vollständige Abschaffung der Roaminggebühren
Reisende im EU-Ausland können sich freuen. Das EU-Parlament in Straßburg hat der Abschaffung der Roaming-Gebühren zum 15. Juni 2017 zugestimmt. Ab dann können Mobilfunknutzer EU-weit grundsätzlich ohne zusätzliche Roaminggebühren telefonieren, SMS senden oder Mobilfunkdaten nutzen. Es fallen lediglich die gleichen Gebühren wie im Heimatland an.
Als Zwischenschritt werden die Roaminggebühren bereits zum 30. April 2016 massiv gesenkt. Statt derzeit geltender Obergrenzen gibt es dann maximale Aufschläge auf den Tarif im Heimatland. Diese betragen maximal 5 Cent pro ankommender oder abgehender Gesprächsminute, maximal 2 Cent pro SMS und maximal 5 Cent pro Megabyte.
Ein permanentes Roaming, bei dem die Kunden ihre SIM-Karte im günstigsten Land kaufen, diese aber dauernd im Heimatland nutzen, soll allerdings durch Nutzungsobergrenzen verhindert werden. Wie hoch diese ausfallen, wird von der EU-Kommission gegenwärtig noch ausgearbeitet.
Ursprünglich wollte die EU-Kommission ein Verbot der Roaming-Gebühren bereits Ende 2015 durchsetzen, was aber am Widerstand einiger EU-Länder scheiterte.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 11/2015 veröffentlicht.