Datenschutzbeauftragter in Freiberuflerbüros
Auch Freiberufler müssen - wenn sie mehr als 4 Arbeitnehmer beschäftigen - einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Laut dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) immer dann zu bestellen, wenn in einem Betrieb personenbezogene Daten von mehr als 4 Arbeitnehmern automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (§ 4f Bundesdatenschutzgesetz).Hierunter fallen auch Kanzleien, Praxen, Büros von Freiberuflern sowie Apotheken. Der Freiberufler kann hierzu einen eigenen, internen DSB, bestellen, der jedoch eine entsprechende - kostenpflichtige - Schulung absolviert haben muss. Die Alternative ist die Bestellung eines externen DSB. Ist kein DSB bestellt, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 02/2005 veröffentlicht.