“Aufsichtsrat“ jetzt eigene Dienstleistungskategorie
Die Initiative unseres Anbieters 251 aus Stuttgart hat uns dazu bewegt "Aufsichtsrat" als neue Dienstleistungsart einzuführen. Insbesondere kleine und mittlere Aktiengesellschaften haben häufig Probleme mit ihrem Aufsichtsgremium, da dieses oft nur aus dem Unternehmen nahestehenden Personen besteht. Wenn überhaupt, dann ist wenigstens noch der Steuerberater und/oder der Rechtsanwalt vertreten, wobei auch diese oft ihre eigenen Interessen verfolgen und primär andere Unternehmensaufgaben wahrnehmen sollten. Sobald dann noch Familienangehörige, Freunde oder Bekannte hinzukommen, die mit dem Geschäftsbetrieb nicht vertraut sind, ist die Verwirrung häufig komplett. Die gesetzlich vorgesehene Funktion des Aufsichtsrats (Kontrolle, Aufsicht und Leitung des Vorstands, sowie die Interessensvertretung der Aktionäre) ist dann in Frage gestellt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, empfehlen wir, dass sich mindestens ein professionelles Mitglied in Ihrem Aufsichtsrat befindest. Der Vollprofi kann die notwendige Organisation, wie Einladungen, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung/ Protokolle von Versammlungen und Sitzungen sowie die Überwachung der notwendigen Berichts- und Dokumentationspflichten für Sie sicherstellen. Bei einem geordneten Geschäftsgang ist mit einem zu bezahlenden Zeitaufwand von rund 60 Stunden pro Jahr zu rechnen. Anbieter 251 ist ein gutes Beispiel für ein professionelles Aufsichtsratsmitglied. Als Rechtsökonom (VWA), Steuerfachassistent und Kaufmann ist er seit 1999 ständig in mehreren Aufsichtsräten vertreten. Er steht nicht nur für eine Berufung in Ihren Aufsichtsrat zur Verfügung sondern coacht auch gerne ein oder mehrere Mitglieder.
Falls Sie Anregungen haben oder unseren Newsletter abonnieren möchten, können Sie uns hier gerne eine Nachricht hinterlassen:
Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 02/2005 veröffentlicht.