Warnung der Verbraucherzentrale: Private Krankenversicherungen zahlen Selbständigen nicht immer volles Krankentagegeld
Der Deutschlandfunk berichtete am 20.4.15 von dem Freelancer Markus Neumann, der trotz bestehender Krankentagegeldversicherung nicht den vollen Tagessatz ausbezahlt bekam. Grund ist, dass viele private Krankenversicherer nicht nur den vereinbarten Tagessatz zu Grunde legen, sondern auch das letztjährige Vorsteuer-Einkommen. Davon betroffen sind vor allem Selbständige und Freelancer, bei denen der Gewinn von Jahr zu Jahr schwankt oder sich die Einkommenssituation seit dem Vertragsabschluss verschlechtert hat.
Obwohl sich die monatlichen Versicherungsprämien nach der Höhe des Krankentagegelds richten, begrenzen viele Versicherer die Auszahlung auf der Basis des Vorsteuergewinns des Vorjahres, so Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW.
So schließen Versicherungsunternehmen wie die Debeka zwar feste Krankentagegeldsätze ab, prüfen die tatsächlichen Einkünfte aber erst im Versicherungsfall. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher, den Vertrag und die möglichen Leistungen daraus ständig zu kontrollieren, um nicht hohe Prämien zu bezahlen denen keine Versicherungsleistung entgegensteht.
Falls Sie Anregungen haben oder unseren Newsletter abonnieren möchten, können Sie uns hier gerne eine Nachricht hinterlassen:
Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05/2015 veröffentlicht.