EU-Blue-Card regelt Zuzug ausländischer Arbeitskräfte
2011 wird die europäische "Blue Card" eingeführt. Nach dem Vorbild der Greencard sollen hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten leichter eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis in der EU erhalten. Wie Salesbusiness.de berichtet muss die Bundesregierung eine entsprechende Richtlinie bis zum 19. Juni 2011 in deutsches Recht umsetzen. Die Blue Card kann das deutsche Zuwanderungsrecht zwar nicht aushebeln, eröffnet aber die Chance, die bestehenden restriktiven Regelungen zu lockern. Dazu zählt zum Beispiel die Senkung der Mindestverdienstgrenzen in Höhe von 66.000 Euro pro Jahr für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis oder den Wegfall der Vorrangprüfung.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 02/2011 veröffentlicht.