Freelance-Recht: Betriebshaftpflichtversicherung für Freelancer
Von Florian Wörtz, Anwalt für Freiberuflerrecht, Freelancer-Nr. 12160
"Irren ist menschlich" heißt es umgangssprachlich und Fehler können jedem einmal passieren. Doch was passiert mit den aus diesen Irrtümer und Fehlern resultierenden Schäden?
Eine private Haftpflichtversicherung greift nicht bei beruflich verursachten Schäden, ebenso wenig wie beispielsweise die normale Hausratsversicherung für beruflich genutzte Räume. Für manche freiberufliche Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte, Notare, Steuerberater, Architekten oder Ingenieuren ist eine Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich oder berufsrechtlich vorgeschrieben und wird von der jeweiligen Kammer auch entsprechend überprüft.
Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt Tätigkeitsschäden durch fehlerhafte Produkte und Arbeiten, Vermögensschäden und Personenschäden. Je nach Aufgabengebiet und –bereich ist das jeweilige Schadensrisiko unterschiedlich und kann entsprechend um weitere Bereiche erweitert werden wie beispielsweise Schäden durch Urheber-, Datenschutz-, Patent-, Persönlichkeits-, Marken- und Namensrechtsverletzungen erweitert werden. Viele Freiberufler speziell aus dem Medienbereich haben keine Berufshaftpflichtversicherung und werden häufig erstmals durch einen Auftraggeber, der eine entsprechende Absicherungsvorsorge verlangt, mit diesem Problem konfrontiert.
Das Problem könnte zwar soweit zulässig mit der Vereinbarung über einen Haftungsausschluss umgangen werden – doch ist hierzu der Auftraggeber meist nicht bereit. Schlimmstenfalls stellt sich dann für den Freelancer das Problem, ob und inwieweit er diese Schäden überhaupt noch selbst ausgleichen kann. Ist die Höhe des Schadensersatzes strittig, kommt es häufig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem entsprechenden zusätzlichen Risiko bezüglich Anwalts- und Gerichtskosten.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist wie jede andere Versicherung allerdings mit Kosten verbunden. Ob und inwieweit sich ein Versicherungsschutz lohnt, welches Risiko damit abgedeckt ist, kann ein Versicherungsmakler klären. Neuerdings gibt es aber auch sogenannte Versicherungsberater, wie sie auch bei Freelance-Market zu finden sind. Im Gegensatz zu einem Makler erhält dieser keine Provision, sondern erhält von seinem Auftraggeber eine zeitabhängige Vergütung.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 01/2011 veröffentlicht.