Das Rentenpaket II: Besondere Belastungen für Freelancer und Unternehmer
Laut dem Bundesarbeitsministerium ist die gesetzliche Rente für den überwiegenden Teil der Bevölkerung das Haupteinkommen im Alter. Viele sind auf eine stabile Rente angewiesen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, würde zukünftig die Rente geringer ausfallen und die Rentner von der Einkommensentwicklung abgekoppelt. Das Rentenpaket II ist ein Gesetzentwurf der Ampelregierung, der darauf abzielt, das Rentenniveau in Deutschland langfristig nicht unter 48 Prozent sinken zu lassen und dabei trotzdem die gesetzliche Rente für alle Generationen bezahlbar zu halten.
Nach geltendem Recht und ohne Rentenpaket II würde laut dem Ministerium das Rentenniveau schon bald unter 48 Prozent und längerfristig sogar unter 45 Prozent fallen, was gegenüber den heute jungen Beschäftigten unfair wäre. Das Rentenpaket II soll das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 48 Prozent bis 2040 sichern.
Auch Selbstständige sollen durch das Rentenpaket II der Altersvorsorgepflicht unterliegen und müssen dabei nicht nur Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil selbst tragen, sondern ihre Beiträge auch auf Basis einer mindestens 20 Prozent höheren Bemessungsgrundlage entrichten. Laut dem aktuellen Entwurf könnten immerhin bereits heute Selbstständige davon noch ausgenommen werden. Laut dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland könnte das Rentenpaket II zu einer “kompletten finanziellen Überlastung” der Selbstständigen führen.
Derzeit ist die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund des hohen Beschäftigungsstands finanziell stabil, mit einem Beitragssatz von 18,6 Prozent und einem Rentenniveau von knapp über 48 Prozent. Das “Rentenniveau” ist die Höhe der Rentenauszahlung eines fiktiven Angestellten mit 45 Jahren Beitragszahlung auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens.
Ohne Eingriffe würde das Rentenniveau jedoch demografiebedingt nach 2025 sukzessive sinken. Um dem entgegenzuwirken, sieht das Rentenpaket II vor, das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent zu sichern, indem eine Stiftung namens “Generationenkapital” errichtet wird. Diese Stiftung soll Darlehen des Bundes und Eigenmittel erhalten, um einen kapitalgedeckten Finanzierungsbaustein zu schaffen. Die Erträge dieser Kapitalanlage sollen ab Mitte der 2030er Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung zufließen und den Anstieg des Rentenversicherungsbeitragssatzes dämpfen.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05/2024 veröffentlicht.