Erleichterung bei der Beschäftigung von Ausländern
Durch einen Bundeskabinettsbeschluss erhalten, Ingenieure aus den mittel- und osteuropäischen EU-Staaten sowie ausländische Absolventen deutscher Hochschulen einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. So soll ab 1. November 2007 bei der Einstellung mittel- und osteuropäischer Ingenieure (Fachrichtungen, Elektrotechnik, Maschinen- und Fahrzeugbau sowie Schiffbau) auf die so genannte Arbeitsmarktvorrangprüfung verzichtet werden. Die gilt auch für die Einstellung ausländischer Absolventen deutscher Hochschulen, die im Anschluss an ihr Studium eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen wollen.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 11/2007 veröffentlicht.