Unternehmen: Hürden für Kurzarbeit während Corona-Krise gesenkt
Firmen, die die Arbeitszeit verringern müssen, weil Lieferungen oder Aufträge ausfallen, können Kurzarbeit beantragen. Das gilt auch, wenn der Betrieb vorübergehend geschlossen werden muss.
Zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft hat die Bundesregierung die Hürden für Kurzarbeitergeld gesenkt. Es kann jetzt bereits beantragt werden, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Bisher mussten es mindestens 30 Prozent sein. Auch Leiharbeiter können jetzt Kurzarbeitergeld bekommen.
Wenn Kurzarbeitergeld bewilligt wird, bekommen die Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge nun vollständig erstattet, die sie normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen. Bisher wurden die Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden nur zu 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 06/2020 veröffentlicht.