Kleinunternehmergrenze erhöht sich auf 22 000 Euro
Nachdem die Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer für viele Jahre bei 17 500 Euro lag, wurde diese im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes III zum 1.1.2020 auf 22 000 Euro erhöht. Dies entspricht einer deutlichen Erhöhung um 26 Prozent.
Durch die Kleinunternehmerregelung braucht ein Unternehmer seinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und die Umsatzsteuervoranmeldungen entfallen. Selbstständige, die sich in der Startphase befinden oder nur in Teilzeit aktiv sind haben so einen Vorteil bei Privatpersonen-Kunden, da diese keine 19 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen müssen.
Zu beachten ist allerdings, dass Kleinunternehmer die bei Einkäufen bezahlte Umsatzsteuer/Vorsteuer nicht geltend machen können. Im Einzelfall kann es sich für Kleinunternehmer daher sogar lohnen, sich beim Finanzamt umsatzsteuertechnisch zu veranlagen.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 02/2020 veröffentlicht.