Tipps, um nicht in die Scheinselbstständigkeits-Falle zu geraten
Zu Beginn ihrer Selbstständigkeit stehen viele Freelancer vor folgender Situation: Sie brauchen Kunden und so viel Einkommen aus Aufträgen, das ihnen den Lebensunterhalt sichert. Was natürlich dazu führt, dass in dieser Phase schnell einmal alles angenommen wird, was Geld bringt. Soweit, so gut. Dies führt dann oft dazu, dass Selbstständige oft nur einen einzigen Auftraggeber haben, der sie voll auslastet.
Die Bundesregierung legt aktuell die sogenannte "Scheinselbstständigkeit" sehr weitreichend aus: Personen, die auf Werkvertrags- oder Honorarbasis über einen längeren Zeitraum hinweg überwiegend für nur einen Auftraggeber arbeiten, gelten so schnell als scheinselbstständig. Das bedeutet, dass sie aus arbeitsrechtlicher Sicht betrachtet eigentlich wie Angestellte zu behandeln wären, was für den Auftraggeber im Falle einer Kontrolle zu Strafen und bedeutsamen Nachzahlungen führen kann. Und das selbst dann, wenn der Freelancer mit seiner Situation zufrieden ist und gar nicht angestellt sein möchte.
Aus diesem Grund zögern vor allem größere Unternehmen, langfristige Verträge mit Freelancern einzugehen, trotz der immensen Kostenersparnis im Vergleich zu einem Angestelltenverhältnis. Das Risiko abgestraft zu werden, ist vielen doch zu hoch.
Was kann man jedoch als Freelancer tun, um nicht in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit zu geraten?
• Dafür sorgen, dass sich der persönliche Auftritt nach außen klar von dem eines Angestellten unterscheidet. Dazu zählt zum Beispiel eine eigene Homepage mit einer genauen Beschreibung der Tätigkeit, die man am Markt anbietet und einer klar erkennbaren Absicht, Kunden für diese Tätigkeit zu akquirieren. Dies macht man am besten damit, dass man nicht nur seine Leistungen auflistet, sondern vielleicht auch sogar Preise und Konditionen auf der Homepage veröffentlicht.
• Eine eigene E-Mail-Adresse, mit der alle Kundenprojekte abgewickelt werden.
• Eigene Arbeitsgeräte verwenden.
• Ggf. eine eigene Kapitalgesellschaft (GmbH) gründen.
• Ein eigenes Büro mieten, in dem die Projekte idealerweise auch tatsächlich durchgeführt werden.
• Um dem Auftraggeber die Angst zu nehmen, kann man diesem bei Vertragsunterzeichnung darauf hinweisen, dass man schon andere Projekte in Aussicht hat. Hier kann man ruhig etwas taktieren, um so ein zufriedenstellendes Arbeitsverhältnis für beide Seiten herzustellen.
• Projektakquise, um für mehrere Kunden zu arbeiten.
Grundsätzlich gilt: Scheinselbstständigkeit ist ein Thema, das man als Freelancer bei der Zusammenarbeit mit Kunden definitiv beachten sollte, jedoch muss man sich nicht davor fürchten, wenn man sich klar an die Vorschriften hält.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 01/2020 veröffentlicht.