Leserfrage: Sind die Nebenkosten bereits in den publizierten Stundensätzen enthalten?
Auf unsere Veröffentlichung der Freelancer-Stundensatzanalyse in den letzten Freelance-Market-News erhielten wir zahlreiche Leserrückmeldungen. So schrieb uns Frau Pfeifer:
Vielen Dank für Ihre Freelancer-Stundensatz-Studie. Was ich leider nicht finden konnte, war die Angabe, ob dies All-In-Werte sein sollen oder exklusive Spesen, Reise- und Übernachtungskosten etc.
Die Stundensatz-Angabe erfolgt als Nettobetrag (ohne Mehrwertsteuer) und ohne Reisekosten/Spesen. Soweit der Dienstleister zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung Reisen erbringt, erstattet der Auftraggeber dem Dienstleister die anfallenden Kosten. Dies gilt insbesondere auch für Reisen zum Projektort und für den Aufenthalt am Projektort. Es gelten die aktuellen Spesenpauschalen des deutschen Finanzamtes:
o Pro gefahrenem Kilometer 0,30 Euro.
o Für Projektaufenthalte ab 8 Stunden: 6 Euro, ab 14 Stunden: 12 Euro, für 24 Stunden: 24 Euro.
o Übernachtungen werden entsprechend der Hotelkosten abgerechnet.
Sofern projektbedingt deutlich höhere Spesen entstehen (z.B. durch weitere Projektorte oder Zukauf externer Dienstleitungen, Telekommunikationskosten) werden diese dem Dienstleister erstattet. Der Dienstleister muss den Auftraggeber rechtzeitig über unerwartet auftretende Kosten informieren.
Die technische Grundausstattung des Dienstleisters (Computer mit Standardsoftware, Mobiltelefon, Heimarbeitsplatz) ist von diesem zu stellen und ist bereits im Stundensatz des Dienstleisters enthalten.
Natürlich steht es den Vertragspartnern frei, gemeinsam andere Regelungen zu wählen. Schließlich ist Freelance-Market nicht der Vertragspartner, sondern der Beauftragungsvertrag kommt direkt zwischen Freiberufler und Nachfrager zustande.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 06/2018 veröffentlicht.