Elterngeld auch für Freiberufler und Selbstständige
Wie das Fokus-Magazin soeben berichtet, können auch Freelancer und Unternehmer Elterngeld beantragen. Das monatliche Elterngeld liegt dabei bei rund 66 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, jedoch maximal bei 1800 Euro monatlich.
Berechnungsbasis ist dabei die Steuererklärung des Jahres vor der Geburt. Falls diese noch nicht vorliegt, werden auch ältere Erklärungen akzeptiert. Da bei Neugründungen oft noch keine Steuererklärungen vorliegen, werden in diesem Fall sogar Einnahmeüberschussrechnungen akzeptiert. Dann wird der Elterngeldbescheid allerdings unter Vorbehalt ausbezahlt, d. h. es kann zu Rückzahlungen kommen.
Auf das Elterngeld fallen zwar keine Steuern an, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann so ggf. zu einer höheren Steuerbelastung führen.
Da Selbstständige immer einen gewissen Gestaltungsspielraum haben, kann es interessant sein, im Jahr vor der Geburt keine Anschaffungen zu tätigen, die das Einkommen schmälern. Diese Strategie ist allerdings nur relevant, wenn man ansonsten unter 32 000 Euro Nettojahreseinkommen kommen würde, da sonst bereits der Elterngeld-Maximalbetrag erreicht ist. Liegt das Pro-Kopf-Einkommen über 250 000 Euro im Jahr wird kein Elterngeld bezahlt.
Es werden maximal 12 Monate bezahlt, bzw. 14 Monate, falls sich beide Eltern die Betreuungszeit aufteilen. Freiberufler und Unternehmer, die während der Elternzeit teilweise noch weiterarbeiten, bspw. um ihre Kunden nicht im Stich zu lassen, können auch das "Elterngeld Plus" beantragen. Hier wird zwar pro Monat weniger ausbezahlt, dafür kann aber bis zu 28 Monate lang Elterngeld erhalten werden.
Selbstständige Frauen, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten zusätzlich vor und nach der Geburt Mutterschaftsgeld für eine Gesamtdauer von 14 Wochen.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 02/2018 veröffentlicht.