Lohnsteuer: Sachbezugswerte für 2018 stehen fest
Ab dem 1. Januar 2018 wird der Monatswert für verbilligte oder kostenlose Verpflegung voraussichtlich 246 Euro betragen. Der Monatswert für Unterkunft und Miete wird voraussichtlich 226 Euro betragen. Die Änderung wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassen und bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Die Anpassung der Obergrenze für steuerfreie Sachbezüge im Unternehmen erfolgt auf Basis der Verbraucherpreisentwicklung und wird jährlich in der Sozialversicherungsentgeltverordnung angepasst. Der Verbraucherpreisindex für Verpflegung ist um 2 Prozent gestiegen. Der Verbraucherpreisindex für Unterkunft und Miete nahm um 1,3 Prozent zu.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 12/2017 veröffentlicht.