Freelance-Market-News 04/2017
Liebe Leser,
es ist kein Aprilscherz: Zum 1. April traten wesentliche Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft, die längerfristige Beauftragungsverhältnisse jetzt zur Scheinselbstständigkeit deklarieren. Besonders die Arbeitnehmerüberlassung ist davon betroffen. In diesen News sagen wir Ihnen, worauf Sie achten müssen, um gesetzeskonform zu bleiben.
Auch in unseren weiteren Artikeln geht es um Selbstständigkeit. So wurden soeben die aktuellen Zahlen des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht, wonach die Zahl der Selbstständigen in der Kreativindustrie jetzt eine Viertelmillion erreicht. Dann geht es im Gastartikel von Johannes Maib um die Auswirkungen der verschiedenen Beschäftigungsformen auf die Einkommensverteilung in Deutschland.
Passend zu derartig komplexen Themen zeigt Ihnen ein Grafik-Freelancer, wie Bilder komplizierte Informationen einfach erklären und unser Freelancerwitz am Schluss vergleicht die Arbeitsmoral von Angestellten und Freiberuflern.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 04/2017 veröffentlicht.