Freiberufliche Nebentätigkeit in Deutschland grundsätzlich zulässig
Laut Grundgesetz, Art. 12 Abs. 1 (Grundrecht auf Berufsfreiheit) hat jeder Arbeitnehmer und Beamter das Recht einer Nebentätigkeit nachzugehen, sofern diese dem Arbeitgeber angezeigt wird und dieser kein berechtigtes Gegeninteresse hat.
Je nach Situation kann eine Nebentätigkeit anzeigepflichtig bzw. zusätzlich genehmigungspflichtig sein. So darf beispielsweise die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit von 10 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Auch darf es nicht zu einer Interessenskollision kommen, die bspw. dem Arbeitgeber schaden kann.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 03/2017 veröffentlicht.