Europaparlament: Vollständige Abschaffung der Roaminggebühren
Reisende im EU-Ausland können sich freuen. Die EU-Roaminggebühren wurden zum 30. April 2016 ein letztes Mal gesenkt, bevor sie dann zum 15. Juni 2017 vollständig entfallen. Ab dann können Mobilfunknutzer EU-weit grundsätzlich ohne zusätzliche Roaminggebühren telefonieren, SMS senden oder Mobilfunkdaten nutzen. Es fallen lediglich die gleichen Gebühren wie im Heimatland an.
Als Zwischenschritt wurden die Roaminggebühren bereits jetzt, zum 30. April 2016, massiv gesenkt. Statt derzeit geltender Obergrenzen gibt es dann maximale Aufschläge auf den Tarif im Heimatland. Diese betragen maximal 5 Cent pro ankommender oder abgehender Gesprächsminute, maximal 2 Cent pro SMS und maximal 5 Cent pro Megabyte. Außerdem darf die Summe aus Inlandspreis und Aufschlag folgende Beträge nicht überschreiten: 19 Cent pro Minute für abgehende Anrufe; 5 Cent für eingehende Anrufe; 6 Cent für SMS und 20 Cent je Megabyte Datenvolumen (jeweils zuzüglich MwSt.). Obwohl die Netzbetreiber verpflichtet sind, den EU-Tarif anzubieten, werden den Kunden mit Nachdruck abweichende Tarife offeriert, die pro Minute preiswerter erscheinen. Diese sind allerdings wegen der längeren Taktung meist nur für den Netzbetreiber günstiger.
Ein permanentes Roaming, bei dem die Kunden ihre SIM-Karte im günstigsten Land kaufen, diese aber dauernd im Heimatland nutzen, soll allerdings durch Nutzungsobergrenzen verhindert werden. Wie hoch diese sogenannte Fair-Use-Grenze ausfällt soll bis Ende 2016 festgelegt werden.
Ursprünglich wollte die EU-Kommission ein Verbot der Roaming-Gebühren bereits Ende 2015 durchsetzen, was aber am Widerstand einiger EU-Länder scheiterte.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05/2016 veröffentlicht.