De-Mail eine Totgeburt?
Am 30.6.2014 endete die sogenannte "Sunrise-Phase", innerhalb derer die Besitzer der entsprechenden "de"-Domäne exklusiv die Möglichkeit hatten, diese Domäne auch unterhalb der "de-mail.de"-Kennung zu reservieren, beispielsweise info@peter.mustermann.de-mail.de.
In den Medien mehren sich die Stimmen, die eine Abkehr von der per Bundesgesetz gestützten De-Mail fordern, da diese einen nationalen Alleingang darstelle, der sicherheitstechnisch einen Rückschritt bedeuten würde.
So sei die De-Mail wegen der fehlenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht mehr auf dem Stand des Post-Snowden-Zeitalters. Obwohl das E-Gouvernement-Gesetz vom August letzten Jahres die De-Mail in der gesamten Behördenkommunikation als einzig rechtssicheres Kommunikationsmedium fordert, sollen diverse Ministerien ihre unterwiesenen Behörden bereits angewiesen haben, De-Mail nicht zu nutzen. Laut "Die Zeit" haben einzelne Sicherheitsanalysten angesichts der offensichtlich gewollten Unsicherheit von De-Mails inzwischen nur noch Zynismus dafür übrig.
Torsten Weckbrodt, Informationssicherheits-Projektleiter der TÜV-Rheinland-Tochter "i-sec" bestätigt dem Online-Magazin Oiger, dass die Sicherheitsdefizite Angriffspunkte für Missbrauch und Ausspähung bieten. So liege die "Schlüsselhoheit" bei den De-Mail-Dienstleistern, beispielsweise bei der Deutschen Telekom oder bei 1&1. Anders als beim weitverbreiteten Verschlüsselungssystem Pretty-Good-Privacy, bei dem nur Endbenutzer den für die Entschlüsselung erforderlichen "Private-Key"-Kode haben, liegen die Schlüssel hier auf den Rechnern der De-Mail-Dienstleister. Auf dem Weg zwischen Sender und Empfänger werden die Nachrichten zwischendurch entschlüsselt. So könnten Mitarbeiter der Anbieterfirmen Zugriff auf nichtverschlüsselte De-Mails nehmen.
De-Mails seien nicht sicherer als ganz normale E-Mails und unnötigerweise (oder gar absichtlich) inkompatibel mit dem Rest der Welt. Zudem seien sie für Kriminelle ein attraktives Angriffsziel und könnten für den Nutzer sogar rechtliche Risiken bergen.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 08/2014 veröffentlicht.