Preissenkungen bei Mobilfunknutzung in der EU
Zum 1. Juli 2014 trat die achte Preissenkungsrunde bei Handy-Gesprächen im europäischen Ausland in Kraft. Grundlage ist die Roaming-Verordnung der EU-Kommission. Die Tarife (netto) reduzieren sich dann von maximal 24 Cent auf 19 Cent pro Minute für abgehende Anrufe. Für eingehende Gespräche sind dann nicht mehr 7 Cent pro Minute zu bezahlen, sondern nur noch 5 Cent. Dabei wird sekundengenau abgerechnet. Besonders erfreulich ist die Halbierung der Datengebühren von 45 Cent pro Megabyte auf 20 Cent (Angaben jeweils ohne Mehrwertsteuer).
Die Roaming-Verordnung definiert nur die Preisobergrenze, d. h. Mobilfunkbetreiber könnten von sich aus auch weniger fakturieren, was allerdings zum Ärger der EU-Kommission nicht passiert, obwohl die EU die Preisobergrenze so festgelegt hat, dass eine Kostendeckung auf jeden Fall vorhanden ist.
Obwohl die Netzbetreiber verpflichtet sind, den EU-Tarif anzubieten, werden den Kunden mit Nachdruck abweichende Tarife offeriert, die pro Minute preiswerter erscheinen. Diese sind allerdings wegen der längeren Taktung meist nur für den Netzbetreiber günstiger.
Besondere Vorsicht ist bei Reisen in das Nicht-EU-Ausland geboten, wo die Roamingverordnung nicht gilt. So muss man beispielsweise für die Handynutzung in der Schweiz oder Norwegen mit vielfach höheren Kosten rechnen.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 07/2014 veröffentlicht.