Bundessozialgericht zwingt Unternehmensjuristen ins gesetzliche Rentensystem
Wie das Bundessozialgericht in einem Grundsatzurteil am 3.4.2014 entschied, müssen rund 40 000 Juristen künftig in das gesetzliche Rentensystem einzahlen. Bisher konnten sich spezielle Berufssparten wie Ärzte, Anwälte und Journalisten über Ihr eigenes Versorgungswerk rentenversichern. Da die Versorgungswerke die Beiträge investieren, statt sie wie beim deutschen Rentensystem in den sogenannten "Generationenvertrag" zu stecken, erzielen die Versorgungswerke auf lange Sicht deutlich bessere Renditen als die staatliche Rentenversicherung. Dabei kann eine um wenige Prozent bessere Rendite pro Jahr innerhalb mehrerer Jahrzehnte zu einer doppelt so hohen Rente führen.
Die neue Regelung zwingt den beim Unternehmen angestellten Juristen (den sogenannten Syndikus) sich bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu versichern. Allerdings besteht (noch) Bestandsschutz für aktuell bestehende Arbeitsverträge. Wenn ein Jurist aber den Arbeitgeber wechselt, ist es mit der Rentenbefreiung vorbei. Branchenexperten befürchten, dass dies dazu führt, dass Juristen kaum noch ihren Arbeitgeber wechseln bzw. wechseln wollen. Unternehmensanwälte sind nach deutschem Recht trotz Angestelltenverhältnis Pflichtmitglieder in der Anwaltskammer und formal Inhaber einer Rechtsanwaltskanzlei.
Möglicherweise macht das Bundessozialgericht nicht bei den Juristen halt. Entsprechend der aktuell in der Großen Koalition vorherrschenden Tendenzen rechnen Fachleute mittelfristig mit einer Ausweitung auf die anderen ca. 90 Versorgungswerke. Möglicherweise sind die Syndikussteuerberater als nächstes dran.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05/2014 veröffentlicht.