Frage des Monats: Warum müssen Freelancer für die Eintragung bei Freelance-Market bezahlen
Für die Eintragung als Freelancer berechnet Freelance-Market eine Schutzgebühr in Höhe von zwei Stundensätzen + 19% MwSt. Ein Freelancer mit einem Stundensatz von 30 Euro bezahlt so beispielsweise eine Eintragungsgebühr von 60 Euro.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Freelance-Market eine Eintragungsgebühr von seinen Freelancern verlangt: Diese Gebühr verhindert nicht nur die Eintragung unprofessioneller Freelancer, sondern erhöht auch die Vermittlungschancen der gelisteten Dienstleister. Hätten wir keine Eintragungsgebühr würden sich bei uns ca. zwanzig Mal so viele Freelancer anmelden, was für den Einzelnen zu einer viel geringeren Vermittlungshäufigkeit führen würde. So käme ein durchschnittlicher Freelancer nur alle 40 Monate auf eine Vorstellung statt wie gegenwärtig auf eine Vorstellung alle zwei Monate.
Da wir jede Eintragung nochmals händisch nachbearbeiten und optimieren, ist die Eintragungsgebühr ohnehin für uns nicht kostendeckend. Freelance-Market generiert ca. 90% seines Umsatzes durch die Vorstellungsgebühr, also nur, wenn wir den Freelancer tatsächlich einem Nachfrager vorstellen.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 10/2012 veröffentlicht.