Künstlersozialversicherung - die unbekannte Versicherungspflicht
Immer noch wenig bekannt ist, dass auch Freiberufler mit künstlerischer Tätigkeit künstlersozialversicherungspflichtig sein können. Ausgenommen sind allerdings Bezieher sehr niedriger und sehr hoher Einkommen, Freelancer über 55 Jahre sowie Freelancer, die keine künstlerisch-kreativen Leistungen erbringen, z. B. technische Zeichner.
Da zu den Künstlern häufig auch Grafiker und Fotografen gezählt werden, sollten sich betroffene Freelancer auf der Internetseite der Künstlersozialversicherung genauer informieren.
Die Meinung der Künstler zu dieser Pflichtversicherung ist übrigens sehr geteilt. Während die einen die soziale Absicherung schätzen, sehen andere nur eine teure Benachteiligung gegenüber anderen Freiberuflern. So wurde von der Bundesregierung schon mehrmals überlegt, diese Versicherungspflicht wieder abzuschaffen, zumal viele Künstler unerlaubterweise gar nicht gemeldet sind.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 03/2010 veröffentlicht.