FAQ: Sind in Freelance-Market nur Freiberufler gelistet?
- Die bei Freelance-Market gelisteten Dienstleister können in unterschiedlichen Wirtschaftsformen tätig sein. Außer Freiberuflern sind dies beispielsweise auch Gewerbetreibende und Ein-Personen-GmbHs.
- Alle Angebote müssen sich auf eine konkrete Person beziehen. Daher sind Profile, die ein komplettes Team darstellen, ebenso unzulässig wie Profile eines fiktiven/austauschbaren Mitarbeiters.
- Unternehmer und Personalüberlasser können ihr eigenes Personal auf Freelance-Market anbieten und auf der Basis ihrer eigenen Kalkulation fakturieren. In diesem Fall ist bei der Eintragung der Name des tatsächlichen Mitarbeiters anzugeben, während die Adress- und Kontodaten der Firma einzutragen sind. Im Eintragungsformular geben Sie bitte unter “Sonstiges” beispielsweise an: “Die Firma xxx (Ansprechpartner Frau yyy) übernimmt gegenüber Freelance-Market und den Nachfragern die Abrechnung für ihren hier eingetragenen festangestellten Mitarbeiter.” Im öffentlich sichtbaren Freelance-Market-Profil wird die Überlassung durch einen Zusatz angezeigt, z. B. in der Form „Management und Abrechnung des Mitarbeiters über Personaldienstleister in Deutschland (es entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten)“.
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