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Bezuschusste Beratungsleistungen bei der Existenzgründung
In der derzeitigen Arbeitsmarksituation stellt eine Selbstständigkeit eine wichtige Alternative zur Festanstellung dar. Gründer aus der Arbeitslosigkeit können nun laut Salesbusiness.de höhere Zuschüsse zu den Kosten von Beratungsleistungen in der Nachgründungsphase erhalten.
Beim Programm „Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose“ von der KfW-Mittelstandsbank können von den Beratungskosten 90 Prozent des Beratungshonorars als Zuschuss gezahlt werden. Der Zuschuss beträgt dabei maximal 3600 Euro.
Die Existenzgründerhilfe bietet innerhalb des „Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose“ Beratungen in der Nachgründungsphase an.
Gefördert werden alle organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Sachverhalte, die zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern führen.
Unter der kostenfreien Servicehotline der Existenzgründerhilfe 0800-4004010 oder im Internet unter Existenzgruenderhilfe.de können interessierte Gründer weitere Informationen zum „Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose“ erhalten. Das Leistungsspektrum der Existenzgründerhilfe umfasst dabei alle Themen der Vor- und Nachgründungsphase.
Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 05/2009 veröffentlicht.
