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Neues GmbH-Recht erleichtert Unternehmensgründungen
Im letzten Newsletter berichteten wir über das neue Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts, dass unter anderem die neue Rechtsform "Unternehmergesellschaft" einführt. Ergänzend hierzu informierte uns unser Freelancer 3005, dass dort der Gewinn zu einem Viertel 1/4 zurückgelegt werden müsse, bis 25000 Euro Mindestkapital erreicht sind. Des Weiteren hat man dann die Möglichkeit das Unternehmen in eine GmbH umzuwandeln, was aber keine Bedingung sei.
Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 01/2009 veröffentlicht.
