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Ab 2009 kein Krankengeld mehr für Selbständige
Freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbstständige werden ab 2009 kein Krankengeld mehr erhalten. Die bisherige Regelung, wonach das Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt wurde läuft Ende Dezember für Selbstständige aus. Für Unternehmer/Freiberufler ergeben sich jetzt vier Möglichkeiten:
• Abschluss einer Zusatzversicherung bei der eigenen gesetzlichen Krankenversicherung. Diese bieten dazu sogenannte Wahltarife an.
• Nutzung einer Zusatzversicherung bei einer anderen (privaten) Krankenversicherung.
• Kompletter Wechsel zu einer privaten Krankenkasse.
• Verzicht auf die Zahlung von Krankengeld.
Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 11/2008 veröffentlicht.
