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Weniger Gründungszuschüsse ab November
Wie die Computerwoche berichtete, erklärte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dass die ohnehin geplante Kürzung fünf Monate vorgezogen wird.
Ministerin Ursula von der Leyen stellt dazu den entsprechenden Gesetzesentwurf im Bundeskabinett vor. Anschließend berät der Bundesrat, obwohl das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen sein. Das endgültige Gesetz soll dann am 31. Oktober 2011 veröffentlicht werden. Während der Rest der Gesetzesreform am 1. April 2012 in Kraft tritt, bestimmt Artikel 47, Absatz 2 des Entwurfs, dass die Änderungen am Gründungszuschuss jedoch bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 1. November 2011 in Kraft treten.
Der frühere Termin hat gravierende Auswirkungen auch auf bereits arbeitslose Gründungswillige, warnt Andreas Lutz vom Gründungsausschuss.de: "Wer nach dem 1. Februar diesen Jahres arbeitslos geworden ist, kann (bei einer typischen Anspruchsdauer von einem Jahr) das Arbeitslosengeld 1 nicht mehr neun Monate in Anspruch nehmen, denn er muss vor dem 1. November gründen, wenn er die Förderung in ihrer alten Form in Anspruch nehmen möchte. Das Gesetz wirkt insofern zurück in die Zeit vor seinem Inkrafttreten. Eine Übergangsbestimmung ist nicht vorgesehen."
Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 06-2011 veröffentlicht.
