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Achtung vor unseriösen Vermittlerverträgen
Eine große europäische IT-Vermittlerfirma bot einem Freiberufler an, einen Beratervertrag abzuschließen. Endkunde war eine deutsche Firma. Der Vermittler war in der Rechtsform der Limited organisiert mit Firmensitz in England. Das Projekt sollte bereits wenige Tage später beginnen. Wie die Computerwoche berichtete ließ der Selbständige den Vertragsentwurf von der Hamburger Rechtsanwältin Ina Becker prüfen. Dabei stellte sich heraus, dass einige der standardisierten Vertragsklauseln für den IT-Spezialisten einseitig belastend waren. Die Klauseln betrafen Garantieerklärungen und Haftungsfragen, die der Auftragnehmer abgeben sollte. Bei Vertragsstreitigkeiten, etwa über die Höhe der Vergütung oder urheberrechtliche Verwertung, hätte der IT-Profi in England klagen müssen. "Dort ist die Rechtsverfolgung jedoch wesentlich teurer. Zudem ist es nicht abzuwägen, ob die englischen Richter deutsche Gesetzte korrekt anwenden", sagt Becker.
Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05-2011 veröffentlicht.
