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Eintragung als Freelancer

Qualifizierte Abfrage von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern online möglich

Wer ins EU-Ausland Rechnungen versendet, kann dies umsatzsteuerfrei tun, sofern auf der Rechnung nicht nur seine eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer angeben wird, sondern auch die des Rechnungsempfängers. Die auf der Rechnung aufzuführende Umsatzsteuer-ID soll dabei nachweisen, dass der ausländische Kunde Vollunternehmer ist, da EU-Lieferungen an Personen oder Institutionen ohne USt-ID-Nr. umsatzsteuerpflichtig sind.

Der Lieferant muss jedoch die Existenz der Umsatzsteuer-ID überprüfen. Besser ist allerdings die sogenannte qualifizierte Bestätigung, bei der zusätzlich auch die wichtigsten Firmenangaben verglichen werden. Hierfür hat das Bundeszentralamt für Steuern unter http://evatr.bff-online.de/eVatR einen Onlinebestätigungsdienst geschaffen, der auch den Firmennamen, die Rechtsform und die Firmenadresse auf Übereinstimmung überprüft. Dabei greift das Bundeszentralamt auf die Daten der Registrierungsbehörden der einzelnen EU-Mitgliedsländer zu.

Die Bedienung der Internetseite geht sehr leicht, sofern man die abzufragende ID-Nummer ohne die zwei ersten Landeskennbuchstaben eintippt. Wir empfehlen, das online angezeigte Prüfungsergebnis auszudrucken und bei den eigenen Unterlagen abzulegen. So kann man jederzeit nachweisen, dass man seiner unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.

Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 08/2010 veröffentlicht.