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Beitragsvervierfachung bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Ab 2011 müssen Selbständige, die freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, viermal höhere Beiträge entrichten.
Im Jahre 2006 berichteten wir bereits in unserem Newsletter, dass es seit Februar 2006 die Möglichkeit gibt sich als Selbständiger gegen eine Auftragsflaute abzusichern. Notwendig war dazu, einen monatlichen Arbeitslosenbeitrag von 17,89 Euro (neue Bundesländer 15,19 Euro) zu entrichten. Ab 2011 wird sich der Monatsbeitrag auf 71,54 Euro belaufen.
Grund für die Beitragsvervierfachung ist, dass für Selbständige bisher nur 25 Prozent des sogenannten Durchschnittsentgeltes in der gesetzlichen Rentenversicherung (2555 Euro in Westdeutschland) angerechnet wurden. Aus Gründen der "Beitragsgerechtigkeit" hat der Bundestag Anfang Juni beschlossen, zukünftig 100 Prozent zugrundezulegen.
Da von der Erhöhung gut 150 000 freiwillige Einzahler betroffen sein werden, rechnet die Bundesanstalt mit jährlichen Zusatzeinnahmen von ca. 100 Millionen Euro. Allerdings dürften dann wohl viele Freiberufler der freiwilligen Arbeitslosenversicherung den Rücken kehren. Wie reagieren Sie auf die Erhöhung? Die Redaktion freut sich auf Ihre Meinung.
Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 08/2010 veröffentlicht.
