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Vom Unterschied gewerblicher und freiberuflicher Arbeit
Immer wieder wird auch Freelance-Market von seinen Kunden gefragt, was den Unterschied gewerblicher und freiberuflicher Arbeit ausmacht. Der Streit darüber, ob eine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ausgeübt wird, ist so alt wie die beiden Einkunftsarten. Der gravierende Unterschied zwischen beiden Tätigkeiten besteht darin, dass ein deutscher Gewerbetreibender ab einem Gewinn von 24 500 Euro Gewerbesteuer zahlen muss, ein Freiberufler aber nicht. Außerdem entfällt beim Freiberufler die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK.
Überschreitet der Gewinn 30.000 Euro oder der Umsatz 350.000 Euro, fordert die die deutsche Finanzverwaltung vom Gewerbetreibenden die Vorlage einer Bilanz. Dazu wird dieser häufig nicht in der Lage sein und wird daher einen Steuerberater benötigen, der zusätzliche Kosten verursacht.
Freiberufler haben indessen erheblich weniger Aufwand, um ihrer Tätigkeit nachgehen zu können. Nehmen wir an, Sie würden als Journalist oder Unternehmensberater tätig werden wollen, so ist nicht einmal eine Anmeldung beim Gewerbe- oder Ordnungsamt erforderlich. Auch können Sie Ihre Gewinne im Rahmen einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Die Höhe von Gewinn und Umsatz spielen dabei keine Rolle. In jedem Fall sollten Sie aber die Situation zunächst mit Ihrem Finanzamt abklären. Bitte beachten Sie auch, dass in Österreich und der Schweiz wiederum andere Regelungen gelten.
Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 06/2010 veröffentlicht.
